- Die fünf Gruppen fahren als geschlossener Verband. Was das bedeutet, und was man beachten muss, ist in der Broschüre Gruppenfahrten Rennrad (pdf, 39 KB) zusammengefasst - vielen Dank an berg_max für die Broschüre.
Die Gruppen werden von Strecken-Guides (grüne Armbinden) und Orga-Guides (gelbe Armbinden) geführt. Den Anweisungen der Guides ist unbedingt Folge zu leisten. Diese erfolgen durch Zuruf oder mittels Trillerpfeife, was sich 2009 sehr bewährt hat. Und keine Angst - in den Gruppen geht es trotz aller Regeln freundschaftlich zu. Dies sind die Signale:
1 x pfeifen = langsamer,
2 x pfeifen = Stopp
Ruf “Hepp” = Signal, wenn nach einem Pfiff “langsamer” die Gruppe wieder geschlossen ist, und das Tempo wieder langsam auf Normalgeschwindigkeit gesteigert werden kann.
Nach Stopps an Ampeln / Kreuzungen etc sowie nach langsam durchfahrenen Kurven / Abbiegemanövern muss das Tempo stets betont langsam gesteigert werden (Ziehharmonika-Effekt des Verbandes).
Abbiegen ist frühzeitig durch Handzeichen anzukündigen, die 2er-Reihe bleibt unverändert bestehen, Haufenbildung vermeiden. Bei sämtlichen Stopps ist darauf zu achten, dass keine anderen Verkehrsteilnehmer unnötig behindert werden.
Unterwegs dürfen keine Materialien weggeworfen werden. Sammelbehälter für Müll befinden sich an den Verpflegungsstationen.
Entsprechend unserem Motto “quäl-dich”, befahren wir zahlreiche Anstiege und Abfahrten, für die grundsätzlich folgendes gilt:
Abfahrten:
Auflösung des geschlossenen Verbandes, möglichst hintereinander fahren, die rechte Fahrbahn nicht verlassen, PKW dürfen nicht überholt werden.
Mündet die Abfahrt in eine Ortschaft, eine Kreuzung bzw. Kreisverkehr: Tempo anpassen.
Bei Ende auf freier Strecke langsam fahren, bis die Gruppe wieder komplett ist.
Anstiege:
Auflösung des geschlossenen Verbandes, möglichst hintereinander fahren, jeder fährt seinen eigenen Rhythmus und gewartet wird an einem geeigneten Punkt (abseits der Straße) am Ende des Anstieges.
Ausnahmen bestimmt der Tour-Guide.
Wir fahren im öffentlichen Verkehrsraum und auf nicht abgesperrten Strecken. Daher gilt uneingeschränkt die StVO und ggfs die Auflagen der Behörden.